Pflichtteil
Ehegatten, Abkömmlinge und Eltern des Verstorbenen haben ein Pflichtteilsrecht, wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.
Es gilt die Testierfreiheit. Danach kann grundsätzlich jeder über sein Vermögen frei verfügen und entscheiden, wer dieses nach seinem Versterben erben soll. Das Gesetz schützt allerdings die engsten Angehörigen und gewährt ihnen einen Pflichtteil.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Wie erhalte ich meinen Pflichtteil?
Kann das Pflichtteilsrecht ausgeschlossen werden?
Diese und weitere Fragen zum Pflichtteilsrecht beantworte ich gerne
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Rechtsanwältin Jana Narloch