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    Riskante Investitionen

Grüne Anlagen

Es ist kein neuer Trend: Kapitalanlagen mit denen ökologische oder ethische Anliegen verfolgt werden, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Es locken meist steuerliche Anreize und die Aussicht auf „attraktive Renditen“. Außerdem wissen Initiatoren und Anbieter, dass Angebote, die mit den Schlagwörtern „ökologisch“, „grün“, „nachhaltig“, „ethisch“ versehen werden können, auch jene Anleger ansprechen, denen es nicht nur auf die Rendite ankommt, sondern die mit ihrem Geld auch gerne Gutes tun wollen. Dass diese hehren Ziele nicht vor wirtschaftlichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust schützen, mussten inzwischen zahlreiche Anleger, die von Insolvenzen betroffen waren, leidvoll erfahren, wie etwa die Zeichner von Genussrechten der Prokon AG, Inhaber von EECH-Anleihen oder Geschädigte der Solar Millennium AG.

Die Investitionsobjekte reichen von Windkrafträdern, Solaranlagen, Biogasanlagen, Wasserkraftwerken über Geothermieprojekte, Biotechnologien bis hin zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Entsprechend vielfältig sind auch die rechtlichen Gestaltungen und die damit jeweils verbundenen Risiken. Hier einige Beispiele:

Nachrangdarlehen der Carpevigo-Gruppe

Bereits seit einigen Jahren ist die Gewährung von Nachrangdarlehen eine beliebte Form der Kapitalbeschaffung für Gesellschaften und gleichzeitig eine Form der Kapitalanlage, die mit sehr hohen Risiken behaftet ist. Auch die Carpevigo-Gruppe, die vornehmlich in Solaranlagen investiert, bot Beteiligungen über Nachrangdarlehen an ihren Gesellschaften an.

So bot etwa die Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. 2. KG Darlehen an, die als „Festzinsanlage“ bezeichnet wurden. Danach sollte der Anleger einen größeren vierstelligen Betrag der Gesellschaft für 2 Jahre als Darlehen zur Verfügung stellen, bei einer Verzinsung von 8 % p.a. Soweit so gut. Nur mit einer Festzinsanlage hat das nichts zu tun. Denn die Verträge beinhalteten auch eine Regelung über einen qualifizierten Nachrang. Danach tritt der Anleger bei einer Insolvenz oder Auflösung der Gesellschaft solange mit seiner Forderung zurück, bis alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Außerdem darf die Zahlung an den Anleger schon nicht zu einer Insolvenz führen.

Damit übernimmt der Anleger im Ergebnis mit seinem Anlagebetrag das volle unternehmerische Risiko, sein hingegebenes Kapital haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, ohne dass er irgendwelche Mitspracherechte hätte.

Entsprechend kritisch bewertet auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Nachrangdarlehen als Anlagemöglichkeit. Inzwischen besteht dafür auch eine Prospektpflicht.    

Bei der Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. 2. KG sowie den Nachfolgegesellschaften bis zur 4. KG haben sich die Risiken auch verwirklicht. 2015 mussten alle Gesellschaften Insolvenz anmelden. Inzwischen wurde ein Zahlungsplan erstellt und das Insolvenzverfahren beendet. Die Anleger erleiden zwar keinen Totalausfall, bitte Verluste müssen sie gleichwohl hinnehmen.   

Zur Prüfung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich bitte an mich

und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab.

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