Javascript ist deaktiviert. Dadurch ist die Funktionalität der Website stark eingeschränkt.

Kapitalanlagen

Im nachfolgenden Glossar finden Sie eine alphabethisch sortierte Auswahl zu Anlagemodellen, Initiatoren, Arten von Kapitalanlagen und damit bereits zahlreiche Informationen.

Wenn Sie ein konkretes Problem mit ihrer Kapitalanlage haben, berate ich Sie gern. Die Erstanfrage ist für Sie kostenlos. Wenden Sie sich dazu bitte an mich

 

 

Glossar

Athene Lebensversicherung AG

Die Athene Lebensversicherung AG ist die Rechtsnachfolgerin der Berlinische Lebensversicherung AG, die zu Delta Lloyd Deutschland zählte. Diese hatte in den Jahren ab 2004 fondsgebundene Lebensversicherungen mit Einmalbeiträgen angeboten.

Dabei wurden die Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht informiert. Die Widerspruchsfristen konnten damit noch nicht zu laufen beginnen. Es kann daher auch heute noch ein Widerspruch erklärt werden. Folge des Widerspruchs bei einer fondsgebundenen Versicherung ist, dass die Beiträge zurück zu gewähren sind, wobei allerdings Verluste oder Gewinne, die mit dem Anteil, der in die Fonds geflossen ist, abzuziehen oder hinzuzufügen sind. In Abzug zu bringen ist ein Anteil für den Risikoschutz.

Vorteile für den Versicherungsnehmer ergeben sich regelmäßig dadurch, dass die Versicherung verpflichtet ist, den Kostenanteil, der von den Beiträgen in Abzug gebracht wurde, zu erstatten. Weitere Informationen zum Widerspruch bei Versicherungen erhalten Sie hier …

Berlinische Lebensversicherung AG

Rechtsnachfolgerin der Versicherung ist die Athene Lebensversicherung AG. Zu Versicherungsverträgen der Berlinischen Lebensversicherung AG kann in vielen Fällen auch heute noch ein Widerspruch erklärt werden. Denn in vielen Fällen wurde nicht ordnungsgemäß belehrt und/oder es lagen nicht alle erforderlichen Unterlagen vor. Siehe auch Athene Lebensversicherung AG …

Clerical Medical

Die britische Lebensversicherung firmierte bis Ende 2015 als Clerical Medical Investment Group Ltd. und ist heute eine Marke der Scottish Widows Ltd. Seit Mitte der 1990er Jahre bietet Clerical Medical ihre Lebensversicherungen in Deutschland an. Die Versicherung wurde jahrelang in finanzierte Rentenmodelle eingebunden.  Mehr dazu unter …

Carpevigo-Gruppe

Die Carpevigo-Gruppe ist ein in Holzkirchen ansässiger Anbie-ter von Kapitalanlagen in Form von sogenannten Nachrangdar-lehen. Das Unternehmen setzt auf erneuerbare Energien und betreibt zahlreiche Photovoltaikanlagen. Mehr dazu hier …

Container-Beteiligungen

Container-Beteiligungen werden zum einen in Form von Beteiligungen an geschlossenen Fonds angeboten, die ihrerseits den Handel oder die Vermietung von Containern an Reedereien oder Speditionen betreiben. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Container-Direkt-Investition. Der Anleger beteiligt sich nicht an einem Fonds, sondern erwirbt selbst eine gewisse Anzahl von Containern, die dann zumeist über eine Gesellschaft an Reedereien vermietet werden. Dem Anleger wird eine Tagesmiete garantiert. Zum Ende der Laufzeit verkauft der Anleger den Container.

Größter Anbieter war die inzwischen insolvente P & R Gruppe, die wohl in einen der größten deutschen Anlageskandal verwickelt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur P & R Gruppe.

Ein weiterer bekannter Anbieter war die Magellan Maritime Services GmbH. Diese Gesellschaft ist bereits seit 2016 insolvent. Die Container der Anleger hat der Insolvenzverwalter 2017 verkauft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Delta Lloyd Lebensversicherung AG

Die Delta Lloyd Lebensversicherung AG ist die Rechtsnachfolgerin der Berlinische Lebensversicherung AG. Inzwischen wurde sie von der Athene Holding übernommen und firmiert jetzt als Athene Lebensversicherung AG.
Weitere Informationen unter Athene Lebensversicherung AG und Berlinische Leben.

Europlan

Der Europlan ist ein von dem Initiator Hans Gottfried entwickeltes finanziertes Rentenmodell unter Einbindung einer Versicherung bei Clerical Medical. Er wurde zwischen 1999 und 2003 vertrieben. Masterdistributor war die EMF AG, die regelmäßig den Vertrieb geschult hat. Bei diesem Modell nahm der Anleger ein Darlehen bei einer Bank oder Sparkasse auf. Beliebte finanzierende Kreditinstitute waren die BayernLB, die Sparkasse Bremen und die Stadtsparkasse Karst-Büttgen. Der Darlehensbetrag wurde für die Einmalzahlung des Beitrages in eine Versicherung bei Clerical Medical verwendet. Daneben zahlte der Anleger noch eine Vermittlungsgebühr und bediente einen Investmentfondssparplan. Der Versicherungsvertrag wurde mit einer Laufzeit von ca. 40 Jahren abgeschlossen. Gleichzeitig waren regelmäßige viertel- oder halbjährlichen Auszahlungen im Versicherungsschein ausgewiesen, die nach ca. 15 Jahren steigen sollten. Nach dem Modell sollte der Anleger über eine Wertsteigerung bei den Investmentfonds das Darlehen nach ca. 15 Jahren tilgen. Bis dahin sollten über die regelmäßigen Auszahlungen die Zinsen bei dem Kreditinstitut gezahlt werden. Nach der Tilgung sollte der Anleger die weiteren regelmäßigen Auszahlungen für sich zur freien Verfügung als Rente haben neben dem bis dahin stetig gestiegenen Versicherungswert.

Auch hier kommen für den Anleger lukrative Erfüllungsansprüche in Betracht, insbesondere dann, wenn die Versicherung noch besteht.

finanzierte Kapitalanlagen

Bei finanzierten Kapitalanlagen verfügt der Anleger nicht über den (gesamten) Anlagebetrag. Dieser wird über ein Darlehen bei einem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) finanziert. Klassische finanzierte Kapitalanlagen sind

  • der Erwerb einer vermieteten Immobilie
  • die finanzierte Fondsbeteiligung
  • finanzierte Einmalbeiträge in Versicherungen (bei sogenannten Rentenmodellen)

Neben Ansprüchen gegen den kapitalsuchenden Anbieter der Kapitalanlage kommen auch regelmäßig Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut in Betracht. So können in vielen Fällen die Darlehen widerrufen werden, wenn nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Darlehen und finanziertes Geschäft stellen zumeist ein verbundenes Geschäft dar. Im Falle des Widerrufs tritt die Bank dann in das finanzierte Geschäft, so dass der Darlehensnehmer in vielen Fällen nicht mehr an die Bank zahlen muss.

finanzierte Rentenmodelle

Bei diesen Modellen zahlt der Anleger einen Einmalbeitrag in eine Versicherung ein. Der Beitrag wird regelmäßig finanziert über ein Darlehen bei einer Bank. Die Zinsen für die Finanzierung sollen meist über sofort beginnende Rentenzahlungen aus der Versicherung oder über Erträge einer weiteren Anlage erbracht werden. Dabei wurde regelmäßig prognostiziert, dass sich der Wert der Versicherung und einer etwaigen weiterenn Kapitalanlage (einer anderen Versicherung oder eines Investmentfonds) innerhalb von 15 Jahren so erhöht, dass neben der Tilgung des Darlehens ein Gewinn verbleibt, der eine lebenslange Rente ermöglichen soll. Zahlreiche Rentenmodelle wurden unter Einbingung einer Versicherung bei Clerical Medical angeboten. Die benanntesten Rentenmodelle sind die Lex-Konzept-Rente, die SKR, der Europlan, der RentaPlan, oder die System-Rente. Mehr dazu hier … Daneben gibt es auch Rentenmodelle unter Einbindung der Royal London, der Alten Leipziger, der Berlinischen Lebensversicherung AG und Weiterer. In vielen Fällen haben sich die Verträge nicht so entwickelt, wie dies ursprünglich dargestellt wurde. Auch wenn Schadensersatzansprüche regelmäßig wegen Verjährung ausscheiden, bestehen oft andere Möglichkeiten der Schadensreduzierung, etwa über einen Widerspruch zum Versicherungsvertrag oder den Widerruf des Kreditvertrages.

Fremdwährungsdarlehen

Es handelt sich um einen Darlehensvertrag, bei dem der Darlehensnehmer den Kredit nicht in Euro sondern in einer anderen Währung aufnimmt. Im Darlehensvertrag ist dann geregelt, dass der Darlehensbetrag in der Fremdwährung (regelmäßig handelt es sich um Schweizer Franken) valutiert wird. Außerdem sind die Zinsen und die Tilgungszahlungen ebenfalls in der Fremdwährung zu zahlen.
Diese Finanzierungsform wurde gerne bei der Finanzierung von Kapitalanlagen (Fondsbeteiligungen, Versicherungen, Immobilien) angeboten. Denn die Zinssätze waren über lange Zeit zum Beispiel bei Darlehen in Schweizer Franken deutlich niedriger als bei Euro-Darlehen.
Für den Kreditnehmer können Fremdwährungsdarlehen mit hohen Risiken verbunden sein. Denn wenn er seine finanziellen Mittel, wie sein Einkommen oder sonstige Erträge, in Euro erhält und die Fremdwährung erheblich aufgewertet wird, erhöhen sich für ihn die Aufwendungen für Zins und Tilgung ebenfalls. Dies ist so beim Schweizer Franken geschehen. Wer Anfang 2008 ein Darlehen in Höhe von 500.000,-- CHF aufgenommen hat, etwa zur Finanzierung einer Immobilie, erhielt seinerzeit einen Betrag in Höhe von ca. 310.000,-- €. Heute muss der Kreditnehmer zur Tilgung einen Betrag in Höhe von über 430.000,-- € aufwenden.
Banken sind natürlich auch verpflichtet, auf die mit derartigen Finanzierungen verbundenen Risiken hinzuweisen. Nach einer jüngeren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Klauseln über die Zahlung in der Fremdwährung auch rechtsmissbräuchlich sein. Zur EuGH-Entscheidung hier ....

 

Fondax

Die Fondax-Unternehmens-Gruppe war zunächst in München ansässig und legte ab 2001 bis 2007 insgesamt 5 Publikumsfonds in Form der GmbH & Co. KG auf, an denen sich Anleger mit Einmaleinlagen oder ratierlich als Kommanditisten über eine Treuhandgesellschaft beteiligen konnten. Die Fonds hießen ursprünglich:

  • FONDAX Capital-Management GmbH & Co. KG
  • FONDAX Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungs Fonds 2 KG
  • FONDAX Vermögensfonds 3 GmbH & Co. KG
  • FONDAX Premium Select GmbH & Co. KG
  • FONDAX Secure Select GmbH & Co. KG

Das Geld der Anleger sollte zum Teil in Immobilien, Wertpapiere und Private Equity investiert werden. Aus Mieteinnahmen und Wertsteigerungen sollten die Anleger Gewinne erzielen.

Allerdings gab es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anlage der Anlegergelder, so dass es sich letztlich um Blind-Pool-Fonds handelte. Was tatsächlich mit dem Geld geschehen ist, dürfte für die meisten Anleger schwer nachvollziehbar sein. Einkalkuliert waren zudem sehr hohe Nebenkosten zugunsten von Unternehmen des die Fonds maßgeblich bestimmenden Hintermanns Peter A. Laich.

Für die Anleger haben sich die Fonds sehr unerfreulich entwickelt. Die prognostizierten Gewinne konnten nicht erzielt werden. Anleger, die sehr früh Pflichtverletzungen moniert haben, konnten aus den langjährigen Verträgen aussteigen und hatten Glück, wenn sie ihr eingezahltes Geld zurück erhielten. Wer bis zuletzt dabei blieb, musste nicht unerhebliche Verluste realisieren.

Inzwischen hat die Gruppe ihren Sitz nach Holzkirchen verlegt. Im Laufe der Zeit wechselten die meisten Fonds mehrfach ihre Namen und hießen dann zuletzt:

  • FCM Capital-Management KG
  • FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG
  • FCS Capital Select KG
  • Aktona Premium Selct GmbH & Co. KG

 

Grüne Anlagen

Dazu zählen zum einen Kapitalanlagen, mit denen ökologische oder ethische Anliegen verfolgt werden. Regelmäßig versteht man darunter auch sämtlich Kapitalanlagen, die sich mit alternativen Energietechnologien, der Land- und/oder Forstwirtschaft befassen. Beliebte Investitionsobjekte sind

  • Windkraftanlagen
  • Solaranlagen/Photovoltaikanlagen
  • Biogaskraftwerke
  • Wasserkraftwerke
  • Geothermieprojekte
  • Waldfonds
  • Biotechnologiefonds

Die Betätigungsfelder sind unendlich. Entsprechend vielfältig sind auch die rechtlichen Gestaltungen der Anlagemöglichkeiten. Sie reichen von Kommanditbeteiligungen in Publikumsfonds über Genussscheine, Nachrangdarlehen bis hin zu Investmentfonds. 

inora LIFE - Garantieversicherung

Die inora LIFE ist ein irisches Lebensversicherungsunternehmen, das auch in Deutschland Kunden ihre Versicherungsverträge anbietet. Nachdem Versicherungsnehmer ab 2003 wurden sogenannte Garantieversicherungen der inora LIFE deutschen Anlegern angeboten, bei denen damit geworben wurde, dass bei einer Laufzeit von 12 Jahren das Dreifache des Beitrages zu erzielen sei. Inzwischen mussten alle Versicherungsnehmer, die eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, enttäuscht feststellen, dass sie auch nach 12 Jahren nur ihre Beiträge ausgezahlt erhalten. Mehr dazu und zu den rechtlichen Möglichkeiten hier ...

Lex-Konzept-Rente

Die Lex-Konzept-Rente ist ein fremdfinanziertes Rentenmodell, das zwischen 1998 und 2002 Anlegern als lukrative Kapitalanlage angeboten wurde, über die eine sichere Rente erzielt werden sollte. Das Modell wurde von der Lex Vermögensverwaltung AG konzipiert. Danach nahm der Anleger regelmäßig ein Darlehen in Schweizer Franken bei einer Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen auf. Das Darlehen und ein gewisser Eigenpapitalanteil wurden dann zum größeren Teil in eine Versicherung bei Clerical Medical und zu einem kleineren Teil in Investmentfonds gezahlt. Im Versicherungsvertrag mit Clerical Medical waren sofort beginnende vierteljährliche Auszahlungen vereinbart, über die zunächst die Darlehensraten erbracht werden sollten. Nach der Tilgung des Darlehens mit dem Verwertungserlös aus den Investmentfonds sollten die Auszahlungen dann als lebenslange Rente zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist das Modell mit hohen Verlusten für Anleger verbunden. Außerdem besteht das Risiko, dass die langjährigen Rentenzahlungen in absehbarer Zeit nicht mehr erbracht werden. Zum Teil hat Clerical Medical die Auszahlungen auch bereits eingestellt. Regelmäßig zu Unrecht. Betroffene Anleger sollten ihre Verträge prüfen lassen. Mehr dazu auch hier ...  

 

  Bei diesem Modell schloss der Anleger einen Darlehensvertrag, regelmäßig mit der LB Swiss AG, heute Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG in Schweizer Franken, für den die Helaba (Landeskreditkasse zu Kassel) eine Zahlungsgarantie gewährte. Der größere Teil des Darlehens wurde für die Einzahlung eines höheren Einmalbeitrages in eine Versicherung bei Clerical Medical verwendet, ein kleinerer Teil nebst einem Eigenkapitalanteil wurde in Investmentfonds eingezahlt. Nach dem Versicherungsvertrag waren außerdem sofort beginnende vierteljährliche Auszahlungen vereinbart nebst einer jährlichen Steigerung von 1 %. Mit diesen Auszahlungen sollten in den ersten ca. 16 Jahren die Darlehenszinsen für die Finanzierung bei der Bank erbracht werden. Die Investmentfonds sollten sich so entwickeln, dass nach 16 Jahren das Darlehen vollständig getilgt wird. Danach sollten die zum Teil bis 2070 oder länger laufenden regelmäßigen Auszahlungen dem Anleger bzw. nach seinem Versterben seinen Erben oder besonders benannten versicherten Personen als langjährige frei verfügbare vierteljährlich zu zahlende Renten zur Verfügung stehen.

Das Modell wurde von der , die gleichzeitig Masterdistributor der Clerical Medical in Deutschland war, und ihrem seinerzeitigen Inhaber Roman Lex entwickelt und zwischen 1998 und 2001 vertrieben. Anleger, die die Versicherung noch nicht gekündigt haben, können sich auf höchst werthaltige Erfüllungsansprüche stützen.

KOI Capital GmbH

Die KOI Capital GmbH bot Anlegern die Möglichkeit einer Beteiligung in Form eines riskanten Nachrangdarlehens an. Vereinbart war, dass der Anleger der Gesellschaft einen größeren Einmalbetrag als Darlehen zur Verfügung stellt. Dafür sollte er über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren vierteljährlich zu zahlende Zinsen in Höhe von 7,5 % p.a. erhalten und schließlich die Rückzahlung des Darlehensbetrages. Die Gesellschaft gab an, dass mit dem Betrag eine Photovoltaikinvestition bei der Carpevigo-Gruppe refinanziert würde.
Nachdem die Anleger wegen der Rückzahlung des Darlehens zunächst über längere Zeit vertröstet wurden, erhielten sie schließlich überhaupt keine Zahlung mehr. Die Gesellschaft ist inzwischen im Handelsregister gelöscht, nachdem weder sie noch ihr Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter, Stefan Wullinger, unter ihrem Sitz auffindbar waren und Steuerschulden aufgelaufen sind.
Recht brisant ist, dass der Inhaber und alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft, Stefan Wullinger, auch Großaktionär der Carpevigo-Gruppe war. Unklar ist in jedem Fall, wohin das Geld der Anleger geflossen ist. 

 

Nachrangdarlehn

Nachrangdarlehen sind für Unternehmen eine Möglichkeit der unkomplizierten Kapitalbeschaffung mit Vorteilen für die Bilanz und wenig Aufwand. Bis Mitte 2015 bedurfte es weder einer Erlaubnis noch einer Prospektveröffentlichung. Für Anleger sind Nachrangdarlehen mit zum Teil erheblichen Risiken verbunden.
Der Anleger investiert sein Kapital, indem er der Gesellschaft ein Darlehen gewährt. Die Laufzeiten sind mit 2 bis 4 Jahren recht kurz. Vereinbart ist meist eine recht attraktive jährliche Verzinsung, die durchaus zwischen 6 und 9 % p.a. liegen kann.  
Gleichzeitig enthalten die Verträge eine Regelung, wonach der Anleger als Darlehensnehmer im Falle der Insolvenz hinter die übrigen Gläubiger zurücktritt. Im Falle der Insolvenz erhält der Anleger sein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Geld nur und erst dann, wenn alle übrigen Gläubiger vollständig befriedigt wurden.  
Eine besondere Verschärfung erfährt die Regelung bei einem sogenannten qualifizierten Nachrang. Dann ist nämlich vereinbart, dass der Anleger die Rückzahlung seines gewährten Darlehensbetrages dann nicht verlangen kann, wenn die Gesellschaft dadurch zahlungsunfähig werden würde. Wenn die Gesellschaft das Darlehen nicht zurückzahlen kann, so ist sie nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Damit übernimmt der Anleger im Ergebnis mit seinem Anlagebetrag das unternehmerische Risiko. Sein hingegebenes Kapital haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Diese Haftungsrisiken sind für Anleger ohne unternehmerische Erfahrung und insbesondere auch für Kleinanleger nur schwer zu erkennen. Die Verträge sind regelmäßig schlicht und einfach gehalten. Gerne wird auch damit geworben, dass es sich um eine Festzinsanlage handele.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bewertete diese Form der Anlagemöglichkeit bereits seit längerem kritisch. Seit dem 10.07.2015 muss auch für Anlagen in Form eines Nachrangdarlehens ein Prospekt veröffentlicht werden, der auch Haftungsgrundlagen für Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen schafft.  
Davon profitieren aber Anleger, die sich davor bereits an einer Gesellschaft über ein Nachrangdarlehen beteiligt haben, nicht. Erste Anzeichen für eine Schieflage sind Angebote zur Verlängerung des Darlehens. So attraktiv die Verlängerung der Zinszahlungen auch sein mag, sie sind ein deutliches Indiz dafür, dass die Gesellschaft keine Mittel hat, um den Darlehensbetrag zurück zu zahlen. Betroffenen Anlegern wird empfohlen, ihre Verträge und etwaige Ansprüche prüfen zu lassen.

 

P & R Gruppe

Die P & R Gruppe war der größte deutsche Anbieter von Container-Direktbeteiligungen. Inzwischen sind alle in Deutschland ansässigen Gesellschaften der P&R-Gruppe insolvent. Es dürfte sich um einen der größten Anlegerskandale in Deutschland handeln. 

Die P & R Gruppe war seit 40 Jahren am Markt. Zuletzt beteiligten sich über 50.000 Anleger an den Containern. Das Zeichnungsvolumen lag bei ca. 3,5 Milliarden Euro. Die Anleger haben sich für Laufzeiten von regelmäßig 5 Jahren, selten 3 Jahren, beteiligt und Container von der Gruppe im Rahmen eines Kauf- und Vermietungsvertrages erworben. Die Container sollten dann an die P & R Gesellschaft vermietet werden. Vereinbart war, dass der Anleger für die Laufzeit eine fest vereinbarte Tagesmiete erhält. Am Ende der Laufzeit bot die P & R Gesellschaft dem Anleger dann den Rückkauf des Containers an zu einem bereits bei Abschluss prognostizierten Kaufpreis an. Dieses Modell kam nun zum Erliegen. Zunächst verlängerten die Gesellschaften die Fälligkeit der Zahlungen von 30 auf 60 Tage. Die Mietzahlungen für das 4. Quartal 2017 blieben bei vielen Anlegern aus. Schließlich wurde überraschend der Vertrieb eingestellt.

Weitere Informationen zur P & R finden Sie hier.

Royal London

Die Royal London, ein britisches Versicherungsunternehmen, bot ihre Versicherungsverträge auch deutschen Versicherungsnehmern an. Trotz zum Teil guter Entwicklungen an den Aktienmärkten, an denen sich die Investitionen der Beiträge orientieren sollten, weisen die Versicherungen auch nach Jahren keinen oder kaum einen Wertzuwachs aus. Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können in vielen Fällen auch heute noch dem Versicherungsvertrag widersprechen oder einen Rücktritt erklären. Folge ist, dass die Versicherung die Beiträge zurückzahlen muss und außerdem auch eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. In Abzug zu bringen ist allenfalls der Anteil für den Risikoversicherungsschutz, soweit ein solcher in nennenswertem Umfang bestand. Bei 101 % des Versicherungswertes ist das nicht der Fall.
Zum Widerspruch bei Versicherungen lesen Sie hier mehr …

 

Schnee-Rente

Die Schnee-Rente ist ein von der Schnee-Gruppe konzipiertes Rentenmodell, die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR).

Bei dem Modell wurde ein Darlehen aufgenommen, das zu einem Teil als Einmalbeitrag in eine Tilgungsversicherung und zum anderen Teil in eine Rentenversicherung eingezahlt wurde. Zur Tilgung wurde in vielen Fällen eine Versicherung bei Clerical Medical mit Laufzeiten zwischen 10 und 20 Jahren genutzt. Als Rentenversicherung dienten u.a. die Alte Leipziger oder die Wiener Städtische.

Bei den Tilgungsversicherungen kann in vielen Fällen heute noch ein Widerspruch erklärt werden. Mehr dazu unter ….
Zum Teil kommt auch noch der Widerruf der Darlehensverträge in Betracht. Mehr dazu unter ….

Scottish Widows Ltd.

ist ein britsches Versicherungsunternehmen, das bis 2015 unter dem Namen Clerical Medical Investment Group Ltd. firmierte. Die Clerical Medical-Versicherungsverträge werden noch als eigene Marke fortgeführt. Die Verträge der Clerical Medical wurden seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland angeboten. Die Versicherungsverträge waren jahrelang in finanzierte Rentenmodelle eingebunden. Mehr dazu unter ...

SKR - Sicherheits-Kompakt-Rente

Die SKR wurde als Rentenmodell angeboten, bei dem ein Darlehen zu einem Teil als Einmalbeitrag in eine Tilgungsversicherung und der andere Teil in eine Rentenversicherung eingezahlt wurde. Zur Tilgung wurde in vielen Fällen eine Versicherung bei Clerical Medical mit Laufzeiten zwischen 10 und 20 Jahren genutzt. Als Rentenversicherung dienten u.a. die Alte Leipziger oder die Wiener Städtische.
Bei den Tilgungsversicherungen kann in vielen Fällen heute noch ein Widerspruch erklärt werden. Mehr dazu unter ….
Zum Teil kommt auch noch der Widerruf der Darlehensverträge in Betracht. Mehr dazu unter ….

 

WWK-Versicherungen

Berater der WWK Lebensversicherung a.G. empfehlen auch den Abschluss einer (fondsgebundenen) Versicherung bei der WWK als Sicherungs- oder Tilgungsinstrument bei Immobilienfinanzierungen. Nicht immer steht dabei das Interesse des Versicherungsnehmers im Vordergrund, was uns inzwischen aus mehreren Fällen bekannt ist. So wurde etwa der Abschluss der Versicherung bereits abgewickelt, obwohl die Bank ihre Finanzierungszusage noch nicht erteilt hatte und später auch verweigerte. Der Versicherungsnehmer ist dann unter Umständen an einen Versicherungsvertrag gebunden, der zu einer alternativen Finanzierung überhaupt nicht mehr passt. Eine vorzeitige Kündigung ist meist mit finanziellen Nachteilen verbunden.
Nicht immer sind die mit der Versicherung verbundenen hohen monatlichen Zahlungsverpflichtungen vereinbar mit den sonstigen Verpflichtungen aus der Finanzierung.
Wer unsicher ist, ob die Empfehlungen im Zusammenhang mit der Finanzierung wirtschaftlich sinnvoll sind, sollte schnell handeln. Oftmals kann der Vertrag noch widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn falsch beraten wurde.

 

Aktuelles

Der BGH hat heute, am 24. Januar 2023, erneut in einem Musterfeststellungsverfahren zu den Prämiensparverträgen entschieden. In dem Verfahren hatte…

weiterlesen

Am 24. Januar 2023 wird sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Prämiensparverträgen der Sparkassen befassen (BGH - XI ZR 257/21).

weiterlesen

Die BaFin hat heute eine Anhörung zu einer geplanten "Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen" veröffentlich.…

weiterlesen

In einer spektakulären Entscheidung vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen in deutschen…

weiterlesen

Der Bundestag hat nun am 25.03.2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid 19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht…

weiterlesen