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Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind für Unternehmen eine Möglichkeit der unkomplizierten Kapitalbeschaffung mit Vorteilen für die Bilanz und wenig Aufwand. Bis Mitte 2015 bedurfte es weder einer Erlaubnis noch einer Prospektveröffentlichung. Für Anleger sind Nachrangdarlehen mit zum Teil erheblichen Risiken verbunden. Der Anleger investiert sein Kapital, indem er der Gesellschaft ein Darlehen gewährt. Die Laufzeiten sind mit 2 bis 4 Jahren recht kurz. Vereinbart ist meist eine recht attraktive jährliche Verzinsung, die durchaus zwischen 6 und 9 % p.a. liegen kann. Gleichzeitig enthalten die Verträge eine Regelung, wonach der Anleger als Darlehensnehmer im Falle der Insolvenz hinter die übrigen Gläubiger zurücktritt. Im Falle der Insolvenz erhält der Anleger sein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Geld nur und erst dann, wenn alle übrigen Gläubiger vollständig befriedigt wurden.  

Eine besondere Verschärfung erfährt die Regelung bei einem sogenannten qualifizierten Nachrang. Dann ist nämlich vereinbart, dass der Anleger die Rückzahlung seines gewährten Darlehensbetrages dann nicht verlangen kann, wenn die Gesellschaft dadurch zahlungsunfähig werden würde. Wenn die Gesellschaft das Darlehen nicht zurückzahlen kann, so ist sie nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Damit übernimmt der Anleger im Ergebnis mit seinem Anlagebetrag das unternehmerische Risiko. Sein hingegebenes Kapital haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Diese Haftungsrisiken sind für Anleger ohne unternehmerische Erfahrung und insbesondere auch für Kleinanleger nur schwer zu erkennen. Die Verträge sind regelmäßig schlicht und einfach gehalten. Gerne wird auch damit geworben, dass es sich um eine Festzinsanlage handele.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bewertete diese Form der Anlagemöglichkeit bereits seit längerem kritisch. Seit dem 10.07.2015 muss auch für Anlagen in Form eines Nachrangdarlehens ein Prospekt veröffentlicht werden, der auch Haftungsgrundlagen für Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen schafft. Davon profitieren aber Anleger, die sich davor bereits an einer Gesellschaft über ein Nachrangdarlehen beteiligt haben, nicht. Erste Anzeichen für eine Schieflage sind Angebote zur Verlängerung des Darlehens. So attraktiv die Verlängerung der Zinszahlungen auch sein mag, sie sind ein deutliches Indiz dafür, dass die Gesellschaft keine Mittel hat, um den Darlehensbetrag zurück zu zahlen. Betroffenen Anlegern wird empfohlen, ihre Verträge und etwaige Ansprüche prüfen zu lassen.

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