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finanzierte Kapitalanlagen

Bei finanzierten Kapitalanlagen verfügt der Anleger nicht über den (gesamten) Anlagebetrag. Dieser wird über ein Darlehen bei einem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) finanziert. Klassische finanzierte Kapitalanlagen sind

  • der Erwerb einer vermieteten Immobilie
  • die finanzierte Fondsbeteiligung
  • finanzierte Einmalbeiträge in Versicherungen (bei sogenannten Rentenmodellen)

Neben Ansprüchen gegen den kapitalsuchenden Anbieter der Kapitalanlage kommen auch regelmäßig Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut in Betracht. So können in vielen Fällen die Darlehen widerrufen werden, wenn nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Darlehen und finanziertes Geschäft stellen zumeist ein verbundenes Geschäft dar. Im Falle des Widerrufs tritt die Bank dann in das finanzierte Geschäft, so dass der Darlehensnehmer in vielen Fällen nicht mehr an die Bank zahlen muss.

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