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Existenzbedrohung - Fremdwährungskredit

Chancen für Darlehensnehmer von Schweizer Franken-Finanzierungen

Viele Jahre war der Abschluss eines Kreditvertrages in einer fremden Währung, vornehmlich in Schweizer Franken, eine attraktive und günstige Möglichkeit eine Immobilie oder Kapitalanlage zu finanzieren. Zahlreiche Banken in Deutschland, insbesondere die Landesbanken, aber auch die Volksbanken durch die DZ-Bank, boten ihren Kunden Fremdwährungskredite an. So hat etwa die Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen) selbst oder über eine Tochterbank eine große Anzahl von Rentenmodellen unter Einbindung einer britischen Lebensversicherung finanziert und die Darlehen in Schweizer Franken ausgereicht. Auch die HSH Nordbank gewährte Kredite in Schweizer Franken, aber auch in anderen Währungen, etwa der japanischen Währung Yen, zur Finanzierung von Kapitalanlagemodellen. Sogar für die private Hausfinanzierung konnten Darlehen in Schweizer Franken abgeschlossen werden. Dieses Modell war auch lange Jahre beliebt in Österreich, bis die FMA - die Finanzmarktaufsicht Österreich - derartige Praktiken untersagte. Und das zu Recht, denn verbunden mit Fremdwährungskrediten sind hohe Risiken, die vielen Darlehensnehmern nicht bewusst sind. 

Was wegen der meist niedrigeren Zinsen und eines stabilen Kurses lange Jahre als attraktive Alternative schien, entwickelte sich nämlich in den letzten Jahren für die betroffenen Kreditnehmer zu einem existentiellen Problem. Während die Kredite zu einer Zeit abgeschlossen wurden, als der Kurs für 1 Euro bei 1,5 oder 1,6 Schweizer Franken lag, erfuhr der Schweizer Franken seit Ende 2008 eine stete Aufwertung. Durch die strikte Finanzpolitik der Schweizer Notenbank sank der Kurs von 1 Euro zunächst nicht unter 1,2 Schweizer Franken. Diese Sperre fiel dann Anfang 2015, was dazu führte, dass ein Euro zweitweise weniger als ein Schweizer Franken wert war. Inzwischen hat sich der Kurs bei 1 Euro = 1,16 / 1,17 Schweizer Franken eingepegelt.

Darlehensnehmer, die etwa 2007 einen Kredit über 300.000,-- CHF aufgenommen haben, erhielten seinerzeit einen Gegenwert von 187.500,-- €. Heute müssten sie einen Betrag von über 256.000,-- € aufwenden, um den Kredit tilgen zu können. Auch für die laufenden Raten muss der Darlehensnehmer trotz gleichem Zinssatz einen höheren Betrag aufwenden.

Schadensersatz für von Währungsrisiken betroffene Darlehensnehmer

Für Darlehensnehmer, die einen Kreditvertrag mit Währungsrisiken abgeschlossen haben, bestehen gleichwohl Chancen, den sich ergebenden Schaden zu reduzieren.
So kommen etwa Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht, wenn diese über die sich aus dem Fremdwährungskredit ergebenden Risiken nicht oder nicht vollständig aufgeklärt hat. Insbesondere dann, wenn die Bank dem Darlehensnehmer, der mit einem konkreten Finanzierungswunsch an sie herangetreten ist, nicht hinreichend deutlich die Risiken im Vergleich zu einem Euro-Darlehen aufgezeigt hat, kann sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Verjährung droht

Aber Vorsicht! Es droht die Verjährung. Schadensersatzansprüche verjähren sehr schnell. und zwar 3 Jahre ab dem Ende des Jahres in dem der Schaden entstanden ist und der Darlehensnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, spätestens aber 10 Jahre nach Schadensentstehung. Da der Schaden bereits mit dem Abschluss der risikobehafteten Finanzierung entstehen dürfte, läuft die Verjährungsfrist für alle ab 2008 geschlossenen Verträge nunmehr sukzessive auch ab 2018 ab. Betroffene Kreditnehmer sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Ob bereits die kenntnisabhängige kurze dreijährige Verjährungsfrist greift, wäre dann ebenfalls zu prüfen.
Die Höhe des Schadens ist auf der Basis eines Vergleichs von hypothetischer Euro-Finanzierung zur abgeschlossenen Finanzierung festzustellen.

Bank trägt Wechselkursriko

Zum Teil kommt aber auch ein anderer Ansatz zum Tragen. Erst im September 2017 hatte der Europäische Gerichtshof über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein rumänischer Darlehensnehmer eine Schweizer-Franken-Finanzierung abgeschlossen hatte. Dabei hatte der EuGH zu prüfen, ob im Darlehensvertrag überhaupt wirksam vereinbart wurde, dass der Kreditnehmer die Zins- und Tilgungsleistungen in Schweizer Franken zu erbringen hat. Der EuGH entschied, dass die entsprechende Klausel im Kreditvertrag rechtsmissbräuchlich sein kann, insbesondere dann, wenn dem Kreditnehmer das Währungsrisiko und die wirtschaftlichen Folgen nicht ausreichend klar und verständlich aufgezeigt wurden. (Wir berichteten darüber unter Aktuelles am 20.09.2017.) Das bedeutet aber, die Banken können dann nicht die Rückzahlung in Schweizer Franken fordern. Für betroffene Darlehensnehmer besteht die Chance, dass sie in einem solchen Fall den Kredit nicht in Schweizer Franken zurückzuzahlen haben, sondern „nur“ den Euro-Betrag zahlen müssen, der seinerzeit tatsächlich ausgezahlt wurde. Dann hätte die Bank das Wechselkurzsrisiko zu tragen.

Widerruf des Kreditvertrages 

Manchmal finden sich auch andere Auswege aus der Wechselkursfalle. Wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat, kommt auch ein Widerruf des Kreditvertrages in Betracht. Diese Möglichkeit kommt bei der Finanzierung von Kapitalanlagen in Betracht, bei Immobilienfinanzierungen vor Juni 2010 scheidet ein Widerruf allerdings regelmäßig aufgrund einer Gesetzesänderung aus. (Weitere Informationen zum Widerruf von Darlehensverträgen hier...

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