Bankrecht
Meine Kompetenzen
Ich bin seit Beginn meiner juristischen Tätigkeit im Bankrecht tätig. Zunächst arbeitete ich einige Jahre in der Rechtsabteilgung eines Kreditinstituts. Seit 2002 berate und vertrete ich als Rechtsanwältin im Bankrecht ausschließlich Kunden von Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten.
Das Darlehen für den Hauskauf, der Kredit für den Pkw, die Finanzierung der Altersvorsorge, die Beratung zu einer Kapitalanlage – Verträge mit Banken und Kreditinstituten sind sowohl im privaten wie auch im Wirtschaftsleben unerlässlich. Nicht immer verläuft die Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut reibungslos. Als erfahrene Fachanwältin für das Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich Ihre Verträge und berate Sie zu Ihren Ansprüchen. Das betritt unter anderem folgende Themen:
- Inhalt und Risiken von Kreditverträgen
- Widerruf von Darlehensverträgen
- Fremdwährungskredite
- Vorfälligkeitsentschädigung, Nichtabnahmeentschädigung, Aufhebungsentgelt
- Immobilienfinanzierung
Für eine Prüfung Ihrer Bankverträge und eine Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Setzten Sie sich mit mir in Verbindung:
- telefonisch unter 089 / 24 88 668 20 oder
- per E-Mail
- über das Kontaktformular
Gerne können Sie auch ein persönliches Gespräch vereinbaren.