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Aktuelles

Prämiensparverträge – BaFin plant weitreichende Sanktionen gegen die Sparkassen

Die BaFin hat heute eine Anhörung zu einer geplanten "Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen" veröffentlich. Darin kündigt sie weitreichende Maßnahmen gegen die Kreditinstitute an, das sind vor allem Sparkassen, die in ihren Prämiensparverträgen unwirksame Zinsänderungsklauseln verwendet haben und noch verwenden.

Ende 2020 scheiterte ein von der BaFin initiierter runder Tisch mit den Verbrauchervereinen und den Verbänden der Banken und Sparkassen zum weiteren Verfahren zu den unwirksamen Zinsklauseln in den Prämiensparverträgen. Nun greift die BaFin zu strengen Maßnahmen gegenüber den von ihr beaufsichtigten Kreditinstituten. So hat sie heute eine "Anhörung zu einer geplanten Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen" veröffentlicht. Danach will die BaFin die Banken und Sparkassen, die unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet haben, im Wege einer Allgemeinverfügung anweisen,

  • alle betroffenen Kunden umfassend zu informieren und gleichzeitig
  • die Nachberechnung der Zinsen seit Vertragsbeginn verbindlich zuzusagen oder
  • einen sachgerechten Vergleich anzubieten

Die BaFin begründet ihre Maßnahme in einer umfassenden Stellungnahme, in der sie zur Rechtsprechung des BGH und zum Umgang der Kreditinstitute im Nachgang der BGH-Entscheidungen ausführt. Mit deutlichem Unmut kritisiert der oberste Bankenaufseher, dass die Sparkassen ihre Kunden nicht darüber informiert haben, dass der BGH bereits 2004 die Unwirksamkeit der Zinsänderungsklauseln festgestellt hat. Stattdessen haben die Sparkassen für sich neue Zinsänderungsklauseln für neue Verträge entwickelt und diese dann einfach auf die Bestandsverträge erstreckt, ohne diese mit ihren Kunden neu zu vereinbaren. Das steht in deutlichem Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung zu dieser Thematik.

Bundesweit haben nach Angaben der BaFin mehr als 200 Sparkassen so gegen ihre Kunden agiert. Inzwischen sind mehrere Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen vor unterschiedlichen Gerichten anhängig. Daneben klagen auch Tausende Kunden individuell gegen ihre Sparkasse und fordern die Nachzahlung von zu niedrig berechneten Zinsen. 

Schon vor einem Jahr hatte die BaFin die Sparkassen aufgefordert, ihre Kunden über die unwirksamen Zinsklauseln zu informieren und nach Lösungen zu suchen. Das wurde flächendeckend ignoriert. Allenfalls dann, wenn Kunden die missbräuchliche Praxis monierten und eine Nachberechnung forderten oder konkrete Forderungen aufstellten, waren einige wenige Sparkassen zu einer Einigung bereit. Zumeist werden die berechtigten Forderungen aber nach wie vor abgelehnt.

Dieses völlige Ignorieren der BGH-Entscheidungen bewertet die BaFin nun als eklatanten verbraucherschutzrelevanten Missstand, gegen den Maßnahmen geboten sind.