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Aktuelles

Magellan Maritime Services GmbH – Investoren erhalten vom Insolvenzverwalter Zahlungen für ihre Container

Im Dezember 2017 haben die Investoren in die Container der insolventen Magellan Maritime Services GmbH vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter-A. Borchardt Zahlungen erhalten.

Insolvenzverwalter zahlt auf die Mieteinnahmen

Bereits im November konnten viele Investoren und Gläubiger eine kleinere Zahlung des Insolvenzverwalters feststellen. Wie der Insolvenzverwalter  von Reimer Rechtsanwälte bereits im April 2017 angekündigt hatte, erhielten alle Investoren im Wege des Absonderungsrechts die Mieteinnahmen für die Monate März bis Mai 2016 ausgezahlt, soweit die Reedereien tatsächlich eine Zahlung an den Insolvenzverwalter erbracht hatten. Die Zahlung erfolgte abzüglich der vom Insolvenzverwalter vereinnahmten Kosten. Der Abrechnung des Insolvenzverwalters war deutlich zu entnehmen, dass die tatsächlich mit den Reedereien vereinbarten Mieten erheblich niedriger waren als die gegenüber den Investoren von der Magellan Maritime Services GmbH garantierten Mieten. Das dürfte neben weiteren Gründen ein Umstand sein, der mit zur Insolvenz des Unternehmens beigetragen hat.

Investoren erhalten nach dem Verkauf an die Buss Global-Gruppe Abschlagszahlungen

Im Juli 2017 verkaufte der Insolvenzverwalter das gesamte Containerportfolio der Magellan an die Buss Global-Gruppe zu einem Festkaufpreis von rund 160 Mio. Euro. Zuvor waren alle Eigentümer von Containern, die den Großteil der Gläubiger ausmachen, im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens um ihre Zustimmung zum Verkauf gebeten worden. Der Großteil der Container-Investoren hat dem Verkauf schließlich auch zugestimmt und erhielt nun im Dezember eine Abschlagszahlung.  

Zunächst hatte der Insolvenzverwalter, gestützt auf ein erstes Gutachten, noch in Abrede gestellt, dass die Investoren überhaupt Eigentümer der Container geworden sind. Das hatte schließlich auf der Gläubigerversammlung am 18.10.2016 zu massiven Protesten und hitzigen Diskussionen geführt. Ein weiteres Gutachten ergab dann, dass die Investoren doch Eigentümer der Container seien, allerdings gegenüber der Magellan nur einen Anspruch auf die Herausgabe eines Containers gleicher Art und Güte im Alter von 7 bis höchstens 9 Jahren haben, der sich mit dem Insolvenzverfahren in einen entsprechenden Schadensersatzanspruch gewandelt hat. Der Insolvenzverwalter errechnete dann bezogen auf den Marktwert entsprechender Container zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung den Betrag, den sie bevorrechtigt aus dem Verkaufserlös erhalten und der im Dezember ausgezahlt wurde.


Keine Zahlung für nicht mehr vorhandene und nicht ausgelieferte Container

Allerdings gibt es auch einige Investoren, die keine Zahlung erhalten haben, weil der jeweilige Container nicht mehr vorhanden ist oder überhaupt nicht ausgeliefert wurde.

Im Container-Geschäft ist es ein übliches Szenario, dass eine bestimmte Anzahl von Containern über Bord geht, zerstört wird oder sonst abhandenkommt. In den Vertragsunterlagen der Magellan war geregelt, dass für diesen Fall Versicherungen eintreten und die betroffenen Container unmittelbar ersetzt würden. Das hat die Gesellschaft aber wohl nie praktiziert.

Bei einigen Verträgen aus 2015 und 2016 wurden die Container vom chinesischen Hersteller nicht ausgeliefert, da es bereits zu dieser Zeit entsprechende Zahlungsschwierigkeiten gegeben hatte. Gleichwohl hatte die Magellan Maritime Services GmbH auch diesen Anlegern noch entsprechende Eigentumszertifikate übersandt. Da es die Container nicht gibt, erhalten die betroffenen Investoren nun auch keine bevorrechtigte Zahlung aus dem Verkaufserlös.


Weiteres Verfahren

Der Insolvenzverwalter hat zum weiteren Verfahren bereits angekündigt, dass er sich in diesem Jahr mit den nicht vorhandenen Containern befassen will und die betroffenen Gläubiger über das weitere Vorgehen informieren will. Dabei wird dann wohl auch zu klären sein, inwiefern noch Ansprüche gegen die Versicherungen bestehen. Anleger können angesichts des Vorgehens der Magellan ihre Ansprüche wohl auch mit deliktischen Schadensersatzansprüchen begründen. Im Ergebnis werden sie aber wohl auf die Insolvenzquote verwiesen werden, auf die es wohl frühestens 2019 eine Abschlagszahlung geben soll.

Bereits jetzt ist aber absehbar, dass die Container-Investoren nur für einen Teil des ihnen entstanden Schadens im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Ausgleich erhalten werden. Neben den Mieteinnahmen bis zum Verkauf und dem Anteil des Verkaufserlöses, der auf die von der Magellan Maritime Services GmbH selbst gehaltenen Container entfällt, zahlt die Buss Global-Gruppe eventuell noch weitere 15 Mio. USD, wenn sie mit dem Container-Portfolio eine bestimmte Rendite erreicht. Zur Verteilung kommen dann insgesamt höchstens 200 Mio. €, von denen ja bereits ein erheblicher Anteil zur Auszahlung gekommen ist.

Der Insolvenzverwalter stellt zwar eine hohe Quote in Aussicht. Allerdings dürfte diese dann auch daher resultieren, dass von den angemeldeten Forderungen von fast 400 Mio. Euro bisher nur etwas über 140 Mio. Euro festgestellt wurden. Soweit für den Wert der Container Forderungen angemeldet wurden, hatte der Insolvenzverwalter diese ja bestritten.

 

Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb und Verantwortliche der Magellan

Um einen weiteren Ausgleich der Forderungen zu erreichen, kommen für Anleger auch Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte in Betracht.

Wenn der Vertrieb, also die Vermittler oder Berater über die wesentlichen Umstände und Hintergründe sowie Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben, haften sie den Investoren auf Schadensersatz.

Des Weiteren sind auch Ansprüche gegen Verantwortliche des Unternehmens möglich. Gerade der Umstand, dass etwa Container zum Eigentumserwerb ausgewiesen wurden, obwohl überhaupt keine Container geliefert wurden wegen der Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft könnte Schadensersatzforderungen begründen.

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger im Insolvenzverfahren gegen die Anlagegesellschaft Magellan Maritime Services GmbH und prüfen auch die Möglichkeiten einer Verfolgung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen.

Weitere Informationen zur Direkt-Containerbeteiligung an der Magellan Maritime Services GmbH finden Sie hier ...