Die Gläubiger der insolventen Magellan Maritime Services GmbH erhielten Ende April 2017 wieder Post vom Insolvenzverwalter Peter-A. Borchardt. Diesmal kündigte er die Auszahlung von Mietzahlungen an die Gläubiger an. Dem Schreiben war eine Aufstellung über die Beträge je Container beigefügt. Was zunächst erfreulich klingt, dürfte bei genauerem Hinsehen auf die mitgeteilten Zahlen bei den betroffenen Anlegern für Ernüchterung sorgen. Einige Anleger gehen sogar leer aus.
Zur Erinnerung – Das Anlagemodell der Magellan Maritime Services GmbH
Die Magellan Maritime Services GmbH bot seit den 90er Jahren Kapitalanlegern den Erwerb von Schiffscontainern als rentable Anlagemöglichkeit an. Anders als bei Schiffsfonds sollten die Investoren Eigentümer der jeweiligen Container werden. Über einen Vertrag wurden die Container dann der Magellan Maritime Services GmbH wieder zur Nutzung überlassen gegen das Versprechen der Zahlung einer Garantiemiete, die je Tag und Container der Höhe nach fest vereinbart war. Die Magellan Maritime Services GmbH vermietete dann die Container an große Reedereien. Die Garantiemieten waren quartalsweise, einen Monat nach Quartalsende fällig.
Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH
Noch bis ins 1. Quartal 2016 wurden die Container in großer Anzahl Kapitalanlegern zum Kauf angeboten. Für 20-Fuß-Container garantierte die Magellan beispielsweise noch eine Tagesmiete von 0,61 €. Wegen der Ende April 2016 fällig gewordenen Garantiemieten für das 1. Quartal 2016 wurde ein Großteil der Investoren von der Gesellschaft zunächst noch vertröstet. Am 30.05.2016 musste die Magellan Maritime Services GmbH schließlich Insolvenz anmelden. Die Insolvenz wurde dann am 01.09.2016 eröffnet.
Aktuelle Situation für die Gläubiger
Schon im Vorfeld der Gläubigerversammlung am 18.10.2016 sorgte der Insolvenzverwalter für erheblichen Unmut bei den Investoren und Gläubigern, da er aufgrund eines Rechtsgutachtens die Auffassung vertrat, die Gläubiger hätten nicht wirksam Eigentum an den Containern erworben und auch keine besonderen Rechte an zwischenzeitlich eingehenden Mietzahlungen der Reedereien.
Inzwischen wurde ein zweites Gutachten eingeholt, das zu einer differenzierteren Auffassung gelangt. Danach seien die Gläubiger zwar Eigentümer, allerdings mit Absonderungsrecht. Der Insolvenzverwalter könne daher die Container verwerten, muss dann aber den Verwertungserlös konkret des jeweiligen Containers abzüglich der Kosten an den Gläubiger auszahlen. Bei den Mietzahlungen der Reedereien haben die Gläubiger nach Auffassung des Gutachtens nur Anspruch auf abgesonderte Befriedigung für die Mietzahlungen, die die Zeit vor dem Insolvenzantrag betreffen und die nach dem Insolvenzantrag und vor Eröffnung der Insolvenz gezahlt wurden.
Genau diese Mietzahlungen will der Insolvenzverwalter jetzt auskehren. Bemerkenswert dabei ist, dass die mitgeteilten Zahlungen der Reedereien erheblich unter den seinerzeit garantierten Mieten liegen. Bei dem oben bereits erwähnten Beispiel, bei dem noch 0,61 € je Tag garantiert waren, erfolgten tatsächliche Zahlungen von nur 0,26 € je Tag. Man hatte also eine Miete garantiert, die mehr als doppelt so hoch war, als der Betrag, der tatsächlich von den Reedereien gezahlt wurde.
Anleger, die im Dezember 2015 eine Containerbeteiligung gezeichnet hatten, mussten der Mitteilung des Insolvenzverwalters entnehmen, dass ihr Container angeblich nicht ausgeliefert wurde und sie sowieso keine Zahlungen erhalten. Diese Anleger müssen auch damit rechnen, dass sich kein Verwertungserlös ergibt. Genauso wird es auch Anleger, deren Container beschädigt waren oder verloren gegangen sind, ergehen. Diese Anleger gehen bei den abgesonderten Befriedigungen leer aus und erhalten dann später Zahlungen in Höhe einer etwaigen Quote. Aber auch für die anderen macht der angekündigte Betrag nur einen Bruchteil der bestehenden Forderungen aus.
Aussichten für betroffene Investoren und Handlungsmöglichkeiten
Die massiven Abweichungen zwischen den garantierten Mieten und den tatsächlich mit den Reedereien vereinbarten Mieten verdeutlichen, dass das ganze Modell, insbesondere in der Zeit vor der Insolvenz, auf falschen Zahlen basierte. Auch die Beträge, zu denen die Container am Ende der Laufzeit wieder an die Magellan Maritime Services GmbH verkauft werden konnten, lagen erheblich über den tatsächlich am Containermarkt erzielbaren Preisen. Es spricht einiges dafür, dass den Anlegern ein weitgehend unplausibles Modell mit irreführenden und falschen Zahlen angeboten wurde. Die Insolvenz ist dann nur logische Folge. Es ist auch bereits jetzt abzusehen, dass auch dann, wenn die geplante Veräußerung der Container an Investoren erfolgreich sein wird, noch erhebliche Schäden verbleiben werden.
Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen, ob neben den Forderungen im Insolvenzverfahren noch weitere Ansprüche – etwa gegen den Vertrieb – bestehen. Denn Insbesondere dort, wo die Beteiligung an dem Containermodell konkret empfohlen wurde, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob die Empfehlung auch der konkreten Situation und Risikobereitschaft des Anlegers entsprach und ob auf alle mit der Investition verbundene Risiken hingewiesen wurde. Wurden dabei Pflichten verletzt, hat der Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz.