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Athene Lebensversicherung AG

Athene Lebensversicherung AG

Die Athene Lebensversicherung AG, inzwischen übernommen von der Athora, war die Rechtsnachfolgerin der Berlinische Lebensversicherung AG, die ab 2004 fondsgebundene Lebensversicherungen mit Einmalbeiträgen angeboten hatte.

Dabei wurden die Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht informiert. Die Widerspruchsfristen konnten damit noch nicht zu laufen beginnen. Es kann daher auch heute noch ein Widerspruch erklärt werden. Folge des Widerspruchs bei einer fondsgebundenen Versicherung ist, dass die Beiträge zurück zu gewähren sind, wobei allerdings Verluste oder Gewinne, die mit dem Anteil, der in die Fonds geflossen ist, abzuziehen oder hinzuzufügen sind. In Abzug zu bringen ist ein Anteil für den Risikoschutz.

Vorteile für den Versicherungsnehmer ergeben sich regelmäßig dadurch, dass die Versicherung verpflichtet ist, den Kostenanteil, der von den Beiträgen in Abzug gebracht wurde, zu erstatten. Weitere Informationen zum Widerspruch bei Versicherungen erhalten Sie hier …

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