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Aktuelles

P & R Container - Voräufige Insolvenz angeordnet

Die schlimmsten Befürchtungen der Anleger der P & R Container-Gruppe haben sich nun verwirklicht. Heute Mittag hat das Insolvenzgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung für folgende drei Unternehmen der P & R-Gruppe angeordnet:

  • P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P & R Container Leasing GmbH

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der ersten beiden Gesellschaften wurde Rechtsanwalt Dr. Jaffé benannt, bei der dritten Gesellschaft sein Kollege Dr. Heinke aus der gleichen Kanzlei.

Hintergründe der Insolvenz

Seit über 40 Jahren bietet die P & R – Gruppe die Direktinvestition in das Containergeschäft an. Anleger erwarben die Container, zumeist für eine Laufzeit von 5 Jahren. Dafür erhielten sie einen fest vereinbarten Tagesmietpreis. Nach dem Auslaufen der Verträge kaufte die jeweilige P & R – Gesellschaft die Container zurück. Das Geschäfte, mit dem die Anleger durchaus ansehnliche Renditen erzielen konnten, lief über mehrere Jahrzehnte störungsfrei.

Seit dem letzten Jahr sieht sich die Gruppe zunehmender Kritik ausgesetzt. Die Containerangebote sind jetzt prospektpflichtig. Von verschiedenen Stellen, zum Beispiel der Stiftung Warentest, wurden die Prospekte unter die Lupe genommen und zahlreiche Unzulänglichkeiten festgestellt. Besonders gravierend ist der Umstand, dass an die Anleger offensichtlich höhere Zahlungen erbracht wurden, als durch Vermietung und Verkauf der Container tatsächlich erwirtschaftet wurden. Vieles spricht dafür, dass die jährliche Lücke durch Erträge aus dem Neugeschäft gestopft wurde.

Das lässt die Frage aufkommen, ob ein Schneeballgeschäft betrieben wurde und das Verhalten strafrechtlich relevant ist. Schließlich stellt sich auch die Frage, warum es für die Abwicklung der Geschäfte der Schweizer Firma P & R Equipment & Finance Corp bedurfte und welche Rolle diese dabei spielte.


Situation der Anleger

Viele Anleger erhielten schon die Mietzahlungen für das 4. Quartal 2017 nicht mehr ausgezahlt. Zum Teil wurden auch fällige Rückkaufbeträge noch gezahlt. Wegen der vorläufigen Insolvenz sind Verfügungen derzeit nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Insolvenzverwalter müssen nun prüfen, ob die Voraussetzungen für die Insolvenz vorliegen. Bis zur Insolvenzeröffnung und auch noch danach stellen sich zahlreiche Rechtsfragen rund um die Rechtsstellung der Investoren zu „ihren“ Containern, zwischenzeitlich erbrachte Mietzahlungen der Reedereien und vieles mehr.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite P&R Container-Beteiligungen.