Landgerichts Stuttgart bejaht Widerruf wegen zu kleiner Schrift
In einem weiteren Fall entschied nun auch das Landgericht Stuttgart über das Widerrufsrecht eines Autokäufers. Die Entscheidung betrifft einen PKW-Darlehensvertrag der Commerz Finanz GmbH (heute Consors Finanz) aus dem Jahre 2013 über ein Fiat Wohnmobil mit Dieselmotor. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Darlehensvertrag die für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht und zu weiteren erforderlichen Angaben nicht ausreichend klar und deutlich gemacht hätte. Die Widerrufsfrist konnte damit nicht beginnen, so dass auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss der Widerruf erklärt werden konnte.
Die Richter monierten insbesondere, dass die für die Widerrufsinformation und weitere Angaben verwendete Schrift zu klein sei und die Schrift auch sonst kaum lesbar sei.
Rückabwicklung des Autokaufs
Die Bank wurde nun verurteilt, an den Kläger gegen Herausgabe des PKW die erbrachten Zahlungen zurück zu erstatten abzüglich eines Nutzungsersatzes. Außerdem muss der Kläger die noch offene Restforderung des Darlehens nicht mehr zahlen.
Die verschiedenen Entscheidungen zum Widerruf bei Autokrediten zeigen, dass die Banken in vielen Fällen beim Abschluss der Verträge Fehler gemacht haben. Deshalb können Kreditverträge auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden. Die Autokäufer können dann ihre bereits erbrachte Anzahlung und geleistete Raten zurückfordern, müssen das Auto zurückgeben, sind aber nicht mehr verpflichtet weitere Zahlungen auf den Kredit zu erbringen. Für die Zeit der Überlassung des Kredites sind sie natürlich zu den regelmäßig sehr niedrigen Zinszahlungen verpflichtet. Je nach Zeitpunkt der Finanzierung und Grund für die Widerrufsmöglichkeit, muss der Autokäufer noch eine Nutzungsentschädigung zahlen, die sich meist an den gefahrenen Kilometern orientiert.
Chance für Betroffene vom Dieselskandal
Für Betroffene vom Dieselskandal, die ihr Auto finanziert haben, bietet der Widerruf eine gute Möglichkeit, sich von den Folgen der Manipulationen und den damit verbundenen Ungewissheiten zu lösen. Denn zahlreiche Kreditverträge erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Zum Teil sind die Angaben zur Kündigungsmöglichkeit des Kredites nicht ausreichend, zum Teil werden die Verträge auch nicht den Anforderungen an die Deutlichkeit gerecht.
Das haben inzwischen bereits verschiedene Gerichte bestätigt. Dazu verweisen wir auf folgende Entscheidungen
- Landgericht Arnsberg, Urteil vom 117.11.2017
- Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017
- Landgericht Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018
Betroffene sollten nicht zögern und die Möglichkeiten eines Widerrufs prüfen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Darlehenswiderruf